Nachstehend findest du die Vereinbarung für den Vertrieb deiner industriell gepressten CD bei CeDe.ch, dem grössten
Online-Händler der Schweiz, der auch den Fachhandel beliefert. CeDe.ch verkauft auch nach Deutschland und
Oesterreich.
Vertriebsvereinbarung für Ton- und Tonbildträger
zwischen
Fontastix, Dombergweg 12, 4423 Hersberg (nachstehend "Fontastix")
und
(Hier Name und Adresse des Auftraggebers) (nachstehend "Auftraggeber")
Die nachstehenden Vereinbarungen bilden die Grundlage der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und
Fontastix.
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Der Auftraggeber überträgt Fontastix für die Dauer des Vertrages die nicht-exklusiven
Vertriebsrechte für die vom Auftraggeber bereitgestellten Ton- oder Tonbildträger, über Internet, Mailorder,
Fachhandel und weitere Vertriebsplattformen in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein für das folgende
Vertragsprodukt:
- Interpret und Albumname
- Fontastix-Bestellnummer
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Der Auftraggeber garantiert, dass ihn keine anderweitigen vertraglichen Bindungen daran hindern,
diesen Vertrag abzuschliessen und zu erfüllen, und stellt Fontastix von allen Drittansprüchen frei, die sich
aus der
Verwertung des Ton- oder Tonbildträgers ergeben. Der Auftraggeber hat weiterhin das Recht den oben genannten
Ton-
oder Tonbildträger zum Beispiel an eigenen Konzerten oder über die eigene Webseite zu verkaufen.
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Der Auftraggeber bezahlt für jede CD/DVD eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 120 Franken. Darin
ist die Abgabe eines EAN-Codes und von ISRC-Codes enthalten.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich, Fontastix bzw. deren Vertriebspartner während der Dauer dieses
Vertrages auf erstes Verlangen, innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Eingang der Bestellung, die für den Vertrieb
notwendigen Ton- oder Tonbildträger zur Verfügung zu stellen.
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Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle notwendigen vertragsgegenständlichen Rechte verfügt
(Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeits- und Markenrechte an den Werken, Darbietungen, Aufnahmen und
Titeln sowie an Texten, Bildern und Graphiken der Umschläge und des Werbematerials). Der Auftraggeber stellt
Fontastix von allen Drittansprüchen frei, die sich aus der Verwertung des Ton- oder Tonbildträgers ergeben.
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Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm unter der oben erwähnten Fontastix-Bestellnummer
eingegebenen Angaben korrekt sind und das gelieferte Vertragsprodukt aus industrieller Fertigung stammt (keine
gebrannten CDs/DVDs).
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Der Auftraggeber garantiert, dass das in den Vertrieb gegebene Vertragsprodukt inkl.
Umschlaggestaltung und Werbematerial nicht gegen Rechte Dritter verstösst, insbesondere nicht
Persönlichkeitsrechte,
Leistungsschutzrechte und Urheberrechte verletzt. Ebenso garantiert er, dass der Vertrieb des Vertragsproduktes
(umfasst Ton- oder Tonbildträger, Hülle mit Inlaycard sowie zusätzliche Informations- und Werbematerialien) nicht
gegen die schweizerische Rechtsordnung sowie international anerkannte Normen verstösst, insbesondere kein
rassistisches Gedankengut enthält bzw. propagiert.
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Der Auftraggeber überträgt Fontastix das nicht exklusive Recht, Ausschnitte aus den Werken,
Darbietungen und Aufnahmen sowie der zugehörigen graphischen Gestaltungen, Bildern und Texte zum Zweck der Werbung
für den Verkauf von Ton- oder Tonbildträgern elektronisch verfügbar zu machen. Diese übertragung umfasst alle
notwendigen Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte inkl. allfälliger Bearbeitungsrechte am
Werbematerial. Vorbehalten bleiben die direkt von den zuständigen Verwertungsgesellschaften zu erwerbenden Rechte.
- Fontastix kann die unter Ziff. – 1, 3 und 6 eingeräumten Vertriebsrechte an Vertriebspartner
im In- und Ausland weiter übertragen. (optional für das Ausland)
- Der Auftraggeber erhält gemäss dem von ihm gewählten, nachstehend publizierten Preiscode seinen
Lieferanten-Anteil
auf jedem verkauften Ton- oder Tonbildträger. Jährliche Anpassungen seitens Fontastix sind zulässig, wobei das
Verhältnis zum Endverkaufspreis nicht wesentlich zu Lasten des Auftraggebers verändert werden darf.
- Mit der Zahlung der hier vereinbarten Beteiligung sind alle Ansprüche von Künstlern, Produzenten
und sonstigen am Ton- oder Tonbildträger Beteiligten abgegolten.
- Die Abrechnungen erfolgen quartalsweise, jeweils am 31.3., 30.6., 30.9., 31.12. des laufenden
Jahres, und werden innert 45 Tagen von Fontastix erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Die Abrechnungen müssen
sämtliche Verkäufe während der betreffenden Abrechnungsperiode ausweisen.
- Die Zahlungen erfolgen zeitnah zu den Abrechnungen.
- Abgerechnet werden hundert (100) Prozent der verkauften Tonträger.
- Abrechnungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb eines Monates nach deren
Empfang unter Angabe von Gründen widerspricht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, allfällige änderungen
personenbezogener Daten wie Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Zahlungsadresse, MWST- Nummer etc. unverzüglich
und unaufgefordert in seinem Benutzerkonto bei Fontastix einzugeben. Die Abrechnungen werden an die vom
Auftraggeber
zuletzt mitgeteilte (elektronische) Adresse zugestellt. Liegt Fontastix keine gültige Zahlungsadresse des
Auftraggebers vor, werden diese nicht ausbezahlt. Sie bleiben dem Berechtigten aber längstens bis zum Ablauf der
ordentlichen Verjährungsfrist von 5 Jahren gutgeschrieben. Fontastix ist nicht zur Nachforschung nach der Zustell-
und Zahlungsadresse verpflichtet.
- Die vorliegende Vertriebsvereinbarung tritt sofort nach Eingang der beidseitig unterzeichneten
Vertragsexemplare sowie eines Belegexemplars des Ton- oder Tonbildträgers bei Fontastix und Bezahlung der Rechnung
gemäss 1b dieser Vereinbarung in Kraft. Die Vertriebsvereinbarung kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von
30
Tagen gekündigt werden. Die noch nicht verkauften Ton- oder Tonbildträger werden dem Auftraggeber retourniert. Die
Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Eine Schlussabrechung erfolgt mit der nächsten Quartalsabrechnung.
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Wenn der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Nachlieferung nicht nachkommt, wird sein Produkt
ohne weitere Benachrichtigung so lange aus dem Online-Angebot gestrichen, bis es wieder in der verlangten Stückzahl
an Lager ist.
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Fontastix ist berechtigt, diesen Vertrag mit schriftlicher Erklärung in folgenden Fällen
vorzeitig ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen:
- wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher Aufforderung zur Lieferung von Vertragsprodukten auch nach
Ansetzung
einer Nachfrist von 14 Tagen seine Lieferpflichten nicht einhält.
- wenn der Auftraggeber übernommene Garantien nicht einhält (Punkt 3, 4 & 5) oder wenn sich Angaben zur
Produkteinformation gemäss Beilage 2 als unrichtig herausstellen.
- wenn der Auftraggeber übernommene sonstige Pflichten aus diesem Vertrag verletzt und den Vertrag auch nach
einer
schriftlichen Nachfristansetzung von 30 Tagen nicht einhält.
- Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nur schriftlich
verzichtet werden.
- Der Vertrag untersteht dem Schweizer Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind
ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von Fontastix zuständig.
Ort/Datum: Der Auftraggeber
Ort/Datum: Fontastix